Klasse A1: Leichtkrafträder

Leichtkraftrad
Mindestalter: ab 16 Jahre
Beinhaltet: AM
Voraussetzungen: direkter Erwerb
Erläuterung: Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.